Versteigerungsbedingungen

Das Auktionshaus VIA GmbH führt die Versteigerung im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durch. Durch die Abgabe eines Gebotes, schriftlich oder mündlich (telefonisch) werden die Versteigerungsbedingungen anerkannt.

Die Beschreibung im Katalog sowie die Erhaltungseinstufungen wurden mit äußerster Gewissenhaftigkeit vorgenommen. Die Angaben der Erhaltungen wurden streng nach den im europäischen Münzhandel üblichen Erhaltungsstufen vorgenommen und gelten als persönliche Beurteilung. Die Abbildungen der Stücke sind Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität. Eventuelle Beschreibungsfehler begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung.

Auktionsverfahren: Die im Katalog angegebenen Ausrufpreis in Euro (€) sind Mindestpreise, die nicht unterschritten werden dürfen. Kaufinteressierte können schriftliche oder telefonische Gebote abgeben; letzteres nur dann, wenn dies zuvor zwischen dem Bieter und dem Auktionshaus vereinbart wurde. Gebote können bis 7 Uhr früh (MEZ) am Auktionstag abgegeben werden. Unser Auktionshaus ist bemüht, jeden dieser Aufträge sowie eventuelle Sonderwünsche bezüglich Oder-Gebote, Limitierung der Kaufsumme usw. gewissenhaft auszuführen, kann aber dafür keine Gewähr übernehmen. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Telefonische Gebote bedürfen einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail) um Hörfehler zu vermeiden. Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10%. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag. Unlimitierte Gebote, wie "Kauf" oder „Best“ können nicht angenommen werden. Unbekannte Bieter werden um Sicherheiten und Referenzen gebeten. Die Anmeldung neuer Kunden für die Auktion muss mindestens 2 Arbeitstage vor dem Auktionstermin erfolgen, damit eine Referenzüberprüfung zeitlich möglich ist. Können keine Referenzen eingeholt werden, muss ein Depot von 25 % der Gebotssumme oder die Daten einer gültigen Kreditkarte (VISA, MASTER) hinterlegt werden. Der Betrag wird dann mit dem Kauf verrechnet und der eventuelle Überschuss retourniert.

Telefonisches Live-Bieten: Die vom Kunden gewünschten Losnummern und eine zu diesem Zeitpunkt gültige Telefonnummer müssen mindestens 24 Stunden vor dem Auktionsbeginn bekannt gegeben und die gewünschten Losnummern mindestens zum Rufpreis geboten werden. Telefonisches Live-Bieten ist nur bei Losen über € 300,- möglich. Sollte keine telefonische Verbindung rechtzeitig zustande kommen, so kann das Auktionshaus dafür nicht verantwortlich gemacht werden.

Saalbieter: Jeder Kunde muss sich vor Betreten des Auktionssaales eine Bieternummer nehmen und sich registrieren. Der Saalbieter kauft wie besehen; kann jederzeit abrechnen und bezahlen und die Münzen mitnehmen. Bei Bar-Beträgen über € 2.000,-- muss sich der Kunde mit einem gültigen Personaldokument ausweisen.

Zuschlagspreis: Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlagspreis liegt eine Steigerungsstufe über dem vorletzten Gebot. Wenn der Auktionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge des Kataloges verkauft. Der Auktionator hat aber auch das Recht Gebote nicht anzunehmen, Lose zurückzuziehen oder zusammenzuziehen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator berechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen. Im Falle eines Irrtums im Katalog gibt der Auktionator die Korrektur bekannt und verkauft das Los gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt werden können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat. Im Saal besteht Möglichkeit nur die halbe Steigerungsstufe zu bieten. (Cut-Bid). Dies kann aber pro Los nur einmal gemacht werden. Alle Verkäufe im Saal sind unwiderruflich.

Preisgestaltung: Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Der Buchstabe vor der Losnummer kennzeichnet, welcher Steuersatz erhoben wird.

B = Mehrwertsteuerbefreite Münzen: in der Regel Goldmünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder seit 1800 gegolten haben. Der Kunde zahlt auf den Zuschlagpreis nur das Aufgeld (20%) und die Versandkosten.

D = Differenzbesteuerte Münzen und Medaillen: Der Käufer zahlt auf den Zuschlagspreis 22%. In dieser Summe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20% enthalten.

Ausländische Münzhändler aus Ländern der Europäischen Union zahlen bei Nachweis einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG keine Mehrwertsteuer (=innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung).
Ausländischen Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Auktion gekauften Stücke ein Aufgeld von 20% auf den Zuschlagpreis plus Versandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert wird.

Zahlungsfrist: Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort, bei schriftlichen Bietern spätestens 14 Tage nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich das Auktionshaus das Recht Zinsen von 1% pro Monat zu verrechnen. Das Eigentumsrecht geht erst nach voller Bezahlung der Ware an den Käufer über. Wir behalten uns das Recht vor, die Auktionsware zurückzubehalten und erst nach voller Bezahlung auszuliefern. Anwaltskosten, Gerichtskosten und andere im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechnet Spesen in Höhe von 4 % der Rechnungssumme an den Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware kann auf seine Kosten versteigert werden. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages, der auch gerichtlich eingeklagt werden kann. Auf den Mehrerlös hat der Käufer aber keinen Anspruch.

Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Porto und Versicherung werden mindestens in Rechnung gestellt: Inland € 8,--, Europa € 15,-- und außereuropäische Länder € 25,--. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Versandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Versandinstruktionen sind entweder gleich auf den Gebotszettel zu vermerken oder gleich nach der Auktion schriftlich bekannt zu geben. Kommt die Sendung beschädigt an oder der Kunde erhält innerhalb eines Monats keine Sendung oder Verständigungsbrief, dann muss uns der Kunde gleich benachrichtigen, damit wir die Versicherung verständigen und einen Nachforschungsauftrag einleiten können. Erfolgt die Benachrichtigung der Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.

Reklamationen: Alle Münzen werden vorbehaltlos als echt und gemäß der Beschreibung garantiert. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich "wie besehen"; sie können keine Beanstandung betreffend Qualität und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Ausgenommen sind irrtümlich übersehene Henkel-, Fassungsspuren oder Reparaturen. Bei persönlicher Übernahme der Ware müssen eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung am Tag der Übernahme vorgebracht werden. Berechtigte Reklamationen werden selbstverständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem von uns gelieferten Zustand sein. Münzen und Medaillen in Erhaltung "schön" oder minderer Qualität sind von der Qualitätsgewährleistung ausgeschlossen, ebenso Lots, die generell nicht reklamiert werden können (die angegebene Stückzahl - wenn nicht grob abweichend - ist nur als Ungefähr-Angabe zu verstehen). Ausgenommen von der Reklamationsfrist ist die Echtheit der Stücke, für die wir bis zur Höhe des Kaufpreises immer garantieren. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer Sachverständige seiner Wahl beiziehen; die Kosten trägt die unterlegene Partei. Münzen, die von einer Bewertungsfirma wie PGCS, NGC etc. verkapselt sind, können nicht reklamiert werden.
Die Reklamationsfrist von 7 Tagen ist strikt einzuhalten. Bei Kunden, die auf Vorauskasse kaufen, können Reklamationen nur bis 21 Tage nach der Auktion entgegengenommen werden. Reklamationen werden von uns grundsätzlich für Rechnung der Einlieferer erledigt. Es bleibt uns vorbehalten, die Bieter, soweit Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird immer dann Gebrauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.

Gerichtsstand für alle Verfahren ist Wien. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen.

Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig.

Wien, Juli 2023
der Versteigerer - VIA GmbH

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Das Auktionshaus VIA GmbH führt die Versteigerung im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durch. Durch die Abgabe eines Gebotes, schriftlich oder mündlich (telefonisch) werden die Versteigerungsbedingungen anerkannt.

Die Beschreibung im Katalog sowie die Erhaltungseinstufungen wurden mit äußerster Gewissenhaftigkeit vorgenommen. Die Angaben der Erhaltungen wurden streng nach den im europäischen Münzhandel üblichen Erhaltungsstufen vorgenommen und gelten als persönliche Beurteilung. Die Abbildungen der Stücke sind Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität. Eventuelle Beschreibungsfehler begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung.

Auktionsverfahren: Die im Katalog angegebenen Ausrufpreis in Euro (€) sind Mindestpreise, die nicht unterschritten werden dürfen. Kaufinteressierte können schriftliche oder telefonische Gebote abgeben; letzteres nur dann, wenn dies zuvor zwischen dem Bieter und dem Auktionshaus vereinbart wurde. Gebote können bis 7 Uhr früh (MEZ) am Auktionstag abgegeben werden. Unser Auktionshaus ist bemüht, jeden dieser Aufträge sowie eventuelle Sonderwünsche bezüglich Oder-Gebote, Limitierung der Kaufsumme usw. gewissenhaft auszuführen, kann aber dafür keine Gewähr übernehmen. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Telefonische Gebote bedürfen einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail) um Hörfehler zu vermeiden. Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10%. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag. Unlimitierte Gebote, wie "Kauf" oder „Best“ können nicht angenommen werden. Unbekannte Bieter werden um Sicherheiten und Referenzen gebeten. Die Anmeldung neuer Kunden für die Auktion muss mindestens 2 Arbeitstage vor dem Auktionstermin erfolgen, damit eine Referenzüberprüfung zeitlich möglich ist. Können keine Referenzen eingeholt werden, muss ein Depot von 25 % der Gebotssumme oder die Daten einer gültigen Kreditkarte (VISA, MASTER) hinterlegt werden. Der Betrag wird dann mit dem Kauf verrechnet und der eventuelle Überschuss retourniert.

Telefonisches Live-Bieten: Die vom Kunden gewünschten Losnummern und eine zu diesem Zeitpunkt gültige Telefonnummer müssen mindestens 24 Stunden vor dem Auktionsbeginn bekannt gegeben und die gewünschten Losnummern mindestens zum Rufpreis geboten werden. Telefonisches Live-Bieten ist nur bei Losen über € 300,- möglich. Sollte keine telefonische Verbindung rechtzeitig zustande kommen, so kann das Auktionshaus dafür nicht verantwortlich gemacht werden.

Saalbieter: Jeder Kunde muss sich vor Betreten des Auktionssaales eine Bieternummer nehmen und sich registrieren. Der Saalbieter kauft wie besehen; kann jederzeit abrechnen und bezahlen und die Münzen mitnehmen. Bei Bar-Beträgen über € 2.000,-- muss sich der Kunde mit einem gültigen Personaldokument ausweisen.

Zuschlagspreis: Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlagspreis liegt eine Steigerungsstufe über dem vorletzten Gebot. Wenn der Auktionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge des Kataloges verkauft. Der Auktionator hat aber auch das Recht Gebote nicht anzunehmen, Lose zurückzuziehen oder zusammenzuziehen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator berechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen. Im Falle eines Irrtums im Katalog gibt der Auktionator die Korrektur bekannt und verkauft das Los gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt werden können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat. Im Saal besteht Möglichkeit nur die halbe Steigerungsstufe zu bieten. (Cut-Bid). Dies kann aber pro Los nur einmal gemacht werden. Alle Verkäufe im Saal sind unwiderruflich.

Preisgestaltung: Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Der Buchstabe vor der Losnummer kennzeichnet, welcher Steuersatz erhoben wird.

B = Mehrwertsteuerbefreite Münzen: in der Regel Goldmünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder seit 1800 gegolten haben. Der Kunde zahlt auf den Zuschlagpreis nur das Aufgeld (20%) und die Versandkosten.

D = Differenzbesteuerte Münzen und Medaillen: Der Käufer zahlt auf den Zuschlagspreis 22%. In dieser Summe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20% enthalten.

Ausländische Münzhändler aus Ländern der Europäischen Union zahlen bei Nachweis einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG keine Mehrwertsteuer (=innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung).
Ausländischen Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Auktion gekauften Stücke ein Aufgeld von 20% auf den Zuschlagpreis plus Versandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert wird.

Zahlungsfrist: Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort, bei schriftlichen Bietern spätestens 14 Tage nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich das Auktionshaus das Recht Zinsen von 1% pro Monat zu verrechnen. Das Eigentumsrecht geht erst nach voller Bezahlung der Ware an den Käufer über. Wir behalten uns das Recht vor, die Auktionsware zurückzubehalten und erst nach voller Bezahlung auszuliefern. Anwaltskosten, Gerichtskosten und andere im Zusammenhang mit dem Inkasso entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechnet Spesen in Höhe von 4 % der Rechnungssumme an den Kunden weiterverrechnet. Bei Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware kann auf seine Kosten versteigert werden. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages, der auch gerichtlich eingeklagt werden kann. Auf den Mehrerlös hat der Käufer aber keinen Anspruch.

Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Porto und Versicherung werden mindestens in Rechnung gestellt: Inland € 8,--, Europa € 15,-- und außereuropäische Länder € 25,--. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Versandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Versandinstruktionen sind entweder gleich auf den Gebotszettel zu vermerken oder gleich nach der Auktion schriftlich bekannt zu geben. Kommt die Sendung beschädigt an oder der Kunde erhält innerhalb eines Monats keine Sendung oder Verständigungsbrief, dann muss uns der Kunde gleich benachrichtigen, damit wir die Versicherung verständigen und einen Nachforschungsauftrag einleiten können. Erfolgt die Benachrichtigung der Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.

Reklamationen: Alle Münzen werden vorbehaltlos als echt und gemäß der Beschreibung garantiert. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich "wie besehen"; sie können keine Beanstandung betreffend Qualität und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Ausgenommen sind irrtümlich übersehene Henkel-, Fassungsspuren oder Reparaturen. Bei persönlicher Übernahme der Ware müssen eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung am Tag der Übernahme vorgebracht werden. Berechtigte Reklamationen werden selbstverständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem von uns gelieferten Zustand sein. Münzen und Medaillen in Erhaltung "schön" oder minderer Qualität sind von der Qualitätsgewährleistung ausgeschlossen, ebenso Lots, die generell nicht reklamiert werden können (die angegebene Stückzahl - wenn nicht grob abweichend - ist nur als Ungefähr-Angabe zu verstehen). Ausgenommen von der Reklamationsfrist ist die Echtheit der Stücke, für die wir bis zur Höhe des Kaufpreises immer garantieren. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer Sachverständige seiner Wahl beiziehen; die Kosten trägt die unterlegene Partei. Münzen, die von einer Bewertungsfirma wie PGCS, NGC etc. verkapselt sind, können nicht reklamiert werden.
Die Reklamationsfrist von 7 Tagen ist strikt einzuhalten. Bei Kunden, die auf Vorauskasse kaufen, können Reklamationen nur bis 21 Tage nach der Auktion entgegengenommen werden. Reklamationen werden von uns grundsätzlich für Rechnung der Einlieferer erledigt. Es bleibt uns vorbehalten, die Bieter, soweit Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird immer dann Gebrauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.

Gerichtsstand für alle Verfahren ist Wien. Wir behalten uns jedoch auch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen.

Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig.

Wien, Juli 2023
der Versteigerer - VIA GmbH

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