Hinweise zur Differenzbesteuerung

Der Grundgedanke der Differenzbesteuerung ist es, eine steuergerechte Lösung für Waren in Sekundärmärkten anzubieten. Dabei wird die Mehrwertsteuer nicht auf den Gesamtpreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis der Ware angewendet.

Praktisch übersetzt bedeutet dies, dass bestimmte Waren (z.B. Numismatische Münzen, Kunstgegenstände, Schmuck, usw.), für die ja bereits einmal von einem Konsumenten die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, bei einem neuerlichen Verkauf durch einen Händler nicht mehr mit der Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag, sondern nur auf die Händlerspanne bezahlt werden muss. Das rechtlich Wichtige dabei ist, dass die Mehrwertsteuer bereits einmal bezahlt wurde.
Während bei Verkauf von Barren immer der Regelsteuersatz von 20% greift, können Münzen und auch Münzbarren, sowohl aus Edelmetallen wie auch aus unedlen Metallen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder galten, üblicherweise unter Differenzbesteuerung verkauft werden.

Vor allem Münzen, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union importiert und im Inland dann weiterverkauft werden, können mit einer Differenzbesteuerung angeboten werden.
Die Umsatzsteuer in Höhe von 20% wird beim Weiterverkauf durch einen Händler dann eben nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis angewendet, sondern ist lediglich aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Bruttoverkaufspreis an das Finanzamt abzuführen.

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